Das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz soll den Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sicherstellen. Bisher liegt allerdings nicht einmal ein Entwurf eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes vor. Die Datenschutzbeauftragten, der Bundestag und die Gewerkschaften fordern aber bereits seit längerem ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, weil der Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz und anderen Vorschriften sich als unzulänglich erwiesen hat. Auch die betrieblichen Datenschutzbeauftragten haben die in der öffentlichkeit diskutierten Verstösse gegen die Persönlichkeitsrechte, das Fernmeldegeheimnis und anderer Rechtsgüter in bekannten Unternehmen nicht verhindern können. Dabei spielen die aktuellen Vorfälle bei Lidl & Co. sowie der Telekom nur am Rande eine Rolle. Denn die dort bekannt gewordenen Vorgänge stellen auch nach bisheriger Rechtslage Rechtsverstösse und sogar Straftaten dar. Auf europäischer Ebene wird ebenfalls diskutiert, Rahmenbedingungen in Form einer Richtlinie zum Arbeitnehmerdatenschutz zu erlassen.
Sobald ein Entwurf eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes vorliegt, werden Sie diesen auf unserer Seite finden. Sobald das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in Kraft getreten ist, werden wir hier mit mehreren Autoren einen Onlinekommentar veröffentlichen.
Weitergehende Infos finden Sie auch auf Arbeitnehmerdatenschutzgesetz.com.
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte |